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Ersatz-Haltestelle für die reguläre Haltestelle in Huldsessen

Sehr geehrte Damen und Herren, 

ab 25.04.2022, also dem ersten Schultag nach den Ferien, wird der Bahnübergang östlich von Huldsessen bis voraussichtlich 10.06.2022 wegen Bauarbeiten gesperrt. Während der Sperrung ist die Bedienung der regulären Haltestelle in Huldsessen nicht möglich, die Busse der Linie 6220 sowie der freigestellte Schülerverkehr bedienen die hierfür extra eingerichtete Ersatz-Haltestelle, s. Lageplan.

Zum Aussteigen halten die Busse dann im Bereich des Pizzeria-Parkplatzes. 

Die Sperrung wird am 25.04. zwar erst ab 8 Uhr sein, sodass zumindest an diesem Tag die Busse morgens noch normal durch Huldsessen fahren können. Allerdings möchten wir die Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern jetzt schon auf die Änderung hinweisen; eine einzige Bus-Durchsage nur am 25.04. morgens ist zu wenig. 

Deshalb bitte ich Sie, Ihre Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern über diese Änderung zu informieren (Elternportal, Durchsagen o. ä.). Auch in den Bussen werden die Kinder schon informiert, aber die zusätzliche Information über die Schulen hat sich bewährt. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 Freundliche Grüße
Sandra Obermeier

Öffentlicher Personennahverkehr
Kreisentwicklung

Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb (Stand: 30.03.2022)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch den Bund fallen ab dem 3. April viele der bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern weg, da es dafür künftig keine allgemeine Rechtsgrundlage mehr gibt. In einigen Bereichen wie z. B. an den Schulen sind jedoch sog. „Basisschutzmaßnahmen“ möglich, die in Bayern auch zur Anwendung kommen werden.

Vorab möchten wir Sie hiermit informieren, welche Änderungen sich bei den Schutzmaßnahmen an Schulen ab der kommenden Woche ergeben:

  • Die Maskenpflicht endet im gesamten Schulgebäude ab dem 3. April 2022. Sowohl im Unterricht als auch auf den Begegnungsflächen und in Räumen, die von schulischen Ganztagesangeboten und der Mittagsbetreuung genutzt werden, muss dann keine Maske mehr getragen werden. Dies gilt für die Schülerinnen und Schüler, das schulische Personal sowie alle Besucherinnen und Besucher gleichermaßen.
  • Als Teil des „Basisschutzes“ werden die schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler zunächst unverändert fortgesetzt; nach einem Infektionsfall in einer Klasse werden weiterhin zusätzliche Testungen durchgeführt. Wie bisher können auch externe Testungen durchgeführt werden, um den erforderlichen  Testnachweis zu erbringen.
  • Schließlich ist weiterhin für Besucherinnen und Besucher der Zutritt zum Schulgelände nur möglich, wenn ein gültiger Impf- bzw. Genesenennachweis bzw. ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden kann („3G“).

Bitte beachten Sie, dass wir das Tragen einer Maske in Innenräumen weiterhin allgemein empfehlen. Auch im Unterricht kann somit selbstverständlich freiwillig weiterhin eine Maske getragen werden. Ausdrücklich empfehlen wir das Tragen einer Maske vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) sowie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht. Auch in den Schulbussen ist die Maske ein wichtiges Element des Infektionsschutzes; im ÖPNV besteht weiterhin Maskenpflicht.

Darüber hinaus bleiben angesichts der weiterhin hohen Inzidenzen die grundlegenden Hygieneregeln von großer Bedeutung. Dazu gehört das regelmäßige Lüften der Klassenräume genauso wie beispielsweise das regelmäßige Händewaschen und das Einhalten der Husten- und Niesetikette.


Mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familie

Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Anhang:
Download this file (Elterninformationsschreiben.pdf)Elterninformationsschreiben.pdf439 kB31-03-2022 05:28

Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auf Bundesebene wird derzeit das Infektionsschutzgesetz neu gefasst, das die Grundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen bildet. Über die aktuelle Situation möchten wir Sie kurz informieren.

Vor allem die regelmäßigen Testungen an den Schulen sorgen für ein hohes Schutzniveau an den Schulen. Wie es das neue Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorsieht, werden die Testungen daher in Bayern bis auf Weiteres fortgeführt.

Die PCR-Pooltests, die nun in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 aller Schularten stattfinden, sind dabei besonders wichtig: Sie erkennen Infektionen sehr früh und sehr zuverlässig.

Deswegen hat der Ministerrat beschlossen, dass die Maskenpflicht in den nächsten beiden Wochen schrittweise gelockert wird.

Konkret gilt:

  • Ab Montag, 28. März entfällt die Maskenpflicht auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an allen Schularten, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Platz befinden. Voraussetzung ist auch hier, dass in den betreffenden Klassen PCR-Pooltestungen durchgeführt werden.
  • Die Maskenpflicht am Platz entfällt auch bei schulischen Ganztagsangeboten und in der Mittagsbetreuung. 
  • Nach einer Infektion in einer Klasse greifen besondere Schutzmaßnahmen: In diesem Fall gilt die Maskenpflicht für fünf Unterrichtstage auch wieder am Platz, zudem werden zusätzliche Selbsttests durchgeführt.
  • Die Schülerinnen und Schüler können selbstverständlich freiwillig auch am Sitzplatz weiterhin eine Maske tragen, wenn sie dies möchten.

Für die übrigen Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und alle anderen an den Schulen tätigen Personen bleibt es vorerst auch am Platz bei der Maskenpflicht.

Auf den sog. „Begegnungsflächen“ im Schulgebäude (z. B. auf den Gängen oder in den Treppenhäusern) gilt ebenfalls die Maskenpflicht vorerst weiterhin für alle.

Die genannten Regelungen gelten zunächst bis zum 2. April, wenn die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregelung ausläuft. 

Ihre Schulleitung

Anhang:
Download this file (Elterninformationsschreiben_Maskenpflicht.pdf)Elterninformationsschreiben_Maskenpflicht.pdf491 kB28-03-2022 05:08

Schulleitung

Rektorin: 
   Susanne Hecht

Konrektor:
 
  Michael Eder

Adresse

Wirtschafts-Mittelschule Eggenfelden

Schulstraße 5
84307 Eggenfelden

Tel.: 08721 2004
Mail: verwaltung[at]mittelschule-eggenfelden.de

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