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Aktuelle Information: 3G auf dem gesamten Schulgelände

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

um den Infektionsschutz an unseren Schulen weiter zu stärken, gilt dort ab sofort die „3G-Regel“.

Für Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bedeutet das: Sie dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind – ganz gleich, ob Sie zum Beispiel nur kurz etwas an der Schule abgeben wollen oder ein Beratungsgespräch mit einer Lehrkraft, der Beratungslehrkraft oder der Schulpsychologin bzw. dem Schulpsychologen vereinbart haben.

Die Schulen sind rechtlich verpflichtet, den Zugang zum Schulgelände und den erforderlichen 3G-Nachweis zu kontrollieren.

Um sie bei dieser Aufgabe zu entlasten und zu unterstützen, bitten wir Sie dringend um Berücksichtigung der folgenden Punkte:

  • Bitte betreten Sie das Schulgelände nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen!
  • Falls Sie Ihr Kind – beispielsweise bei jüngeren Schülerinnen und Schülern – zur Schule bringen: Bitte begleiten Sie es bei Unterrichtsbeginn maximal bis zum Eingang des Schulgeländes, nicht aber bis zum Schulgebäude und holen Sie es nach Unterrichtsschluss auch außerhalb des Schulgeländes wieder ab.
  • Sofern ein Schulbesuch dringend erforderlich ist, melden Sie Ihren Besuch bitte möglichst vorher gegenüber der Schule an.
  • Führen Sie in einem solchen Fall bitte einen entsprechenden 3G-Nachweis mit. So-fern Sie keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, müssen Sie über einen aktuellen Testnachweis (max. 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test) verfügen.
  • An den Schulen kann für externe Personen kein Test unter Aufsicht durchgeführt werden!

Vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Beitrag die Schulen unterstützen!

Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Rahmen-Hygieneplan November 2021 (gültig ab 11.11.2021) – das Wichtigste in Kürze

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Bitte beachten Sie:

  • Die Kurzübersicht im Anhang ersetzt nicht die maßgeblichen Detailregelungen im
    Rahmenhygieneplan (RHP) Schulen, auf die sich die → Verweise beziehen.
  • Rahmenhygieneplan abrufbar unter www.km.bayern.de
  • Passagen, in denen sich gegenüber der letzten Fassung inhaltliche Änderungen
    ergeben haben, sind gelb hervorgehoben.

Das beigefügte Merkblatt informiert Sie über den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
bei Kindern und Jugendlichen in Schulen (Stand: 11.11.2021).

Ihre Schulfamilie

Anhang:
Download this file (Merkblatt.pdf)Merkblatt.pdf520 kB15-11-2021 15:41
Download this file (Kurzübersicht_RHP.pdf)Kurzübersicht_RHP.pdf388 kB15-11-2021 15:41

Erweiterte Maskenpflicht nach den Allerheiligenferien und zusätzliche Testungen nach bestätigten Infektionsfällen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigeten,

wie Sie aus den Medien entnehmen können, steigen die Zahlen der Coronainfizierten rasant an.

Wir möchten Sie daher über die aktuellen Maßnahmen durch das Kultusministerium Informieren.

1. Erweiterte Maskenpflicht im Unterricht nach den Allerheiligenferien

Laut Beschluss des Ministerrats gilt an den Schulen in Bayern ab Montag, 8. November auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird. Ziel dieser erweiterten Maskenpflicht ist es, einen zusätzlichen Sicherheits-puffer zu schaffen und den Eintrag von Infektionen aus dem privaten Be-reich in die Schulen zu minimieren.

Die erweiterte Maskenpflicht gilt
ab der Jahrgangsstufe 5 für die ersten beiden Unterrichtswochen nach den Ferien (08.-19.11.2021).
Wie schon zu Beginn des Schuljahres 2021/22 umfasst die erweiterte Maskenpflicht in den genannten Zeiträumen alle geschlossenen Räume, Begegnungsflächen im Schulgebäude und die Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung.
Unverändert haben Lehrkräfte, alle an der Schule tätigen bzw. anwesenden Personen sowie Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) zu tragen. 
Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) muss weiterhin keine Maske ge-tragen werden.

Schulleitung

Rektorin: 
   Susanne Hecht

Konrektor:
 
  Michael Eder

Adresse

Wirtschafts-Mittelschule Eggenfelden

Schulstraße 5
84307 Eggenfelden

Tel.: 08721 2004
Mail: verwaltung[at]mittelschule-eggenfelden.de

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