Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern
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Kein Präsenzunterricht ab Mittwoch, 16.12.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
aus gegebenen Anlass möchte ich Ihnen das Schreiben des Bayerischen Staatsministers, Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL, weiterleiten, in denen er die Maßnahmen ab den 16.12.2020 näher erläutert.
Ihre Schulleitung
ÖPNV ab Mittwoch, 16.12.2020
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die öffentlichen Linienbusse im Landkreis Rottal-Inn fahren trotz der Schulschließungen ab Mittwoch noch bis einschließlich Freitag, 18.12.2020, ganz normal nach Schulfahrplan. Damit können die Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, wenigstens an diesen Tagen mit den gewohnten Bussen fahren. Die vom Landkreis zusätzlich eingesetzten „Coroana-Fahrten“ entfallen jedoch.
Erst ab Montag, 21.12., stellen nahezu alle Busunternehmen die Bedienung um. Lediglich die Fa. Brodschelm fährt ihre Linien (80, 7539, 7541 und 7542) auch am 21. und 22.12. noch nach Schulfahrplan, alle anderen Unternehmen fahren an diesen beiden Tagen nach Ferienfahrplan.
Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.
Freundliche Grüße
Sandra Obermeier
Öffentlicher Personennahverkehr
Kreisentwicklung
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Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
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- Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte –
Stand: 11.12.2020
Änderungen gegenüber der Fassung vom 13.11.2020 sind jeweils gelb markiert.
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
- Fieber
- Husten
- Kurzatmigkeit, Luftnot
- Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
- Hals- oder Ohrenschmerzen
- (fiebriger) Schnupfen
- Gliederschmerzen
- starke Bauchschmerzen
- Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
NEU: Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler
- 48 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
- 48 Stunden fieberfrei war.
Die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests oder eines negativen Covid-19-Tests ist nicht erforderlich.
Die Schulleitung kann jedoch von den Eltern eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass das Kind mindestens 48 Stunden symptomfrei war.
Weitere Informationen, das Formular zur Bestätigung der Symptomfreiheit und das aktuelle Hygienekonzept finden Sie im Anhang.
Ihre Schulleitung