Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
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- Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte –
Stand: 11.12.2020
Änderungen gegenüber der Fassung vom 13.11.2020 sind jeweils gelb markiert.
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
- Fieber
- Husten
- Kurzatmigkeit, Luftnot
- Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
- Hals- oder Ohrenschmerzen
- (fiebriger) Schnupfen
- Gliederschmerzen
- starke Bauchschmerzen
- Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
NEU: Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler
- 48 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
- 48 Stunden fieberfrei war.
Die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests oder eines negativen Covid-19-Tests ist nicht erforderlich.
Die Schulleitung kann jedoch von den Eltern eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass das Kind mindestens 48 Stunden symptomfrei war.
Weitere Informationen, das Formular zur Bestätigung der Symptomfreiheit und das aktuelle Hygienekonzept finden Sie im Anhang.
Ihre Schulleitung
Unterrichtsplanung ab dem 14.12.2020
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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit Blick auf die aktuelle Lage hat die Staatsregierung ab dem 13.12.2020 eine Beschulung für die 5. – 10. Jahrgangsstufen wie folgt vorgesehen. Die Klassen 5-7; 9und 10 werden Montag und Dienstag noch bis 13 Uhr stundenplanmäßig beschult. Die 8. Klassen befinden sich ab Montag, dem 14.12.2020 bereits im Distanzunterricht (Homeschooling). Dieser Distanzunterricht gilt ab dem 16.12.2020 für alle Jahrgangsstufen. Der Unterricht erfolgt dann auch für die übrigen Jahrgangsstufen im Homeschooling.
Ein Präsenzunterricht nach den Weihnachtsferien beginnt voraussichtlich wieder am 11.01. 2021.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Ihre Schulleitung
Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Infektionszahlen in Bayern sind weiterhin sehr hoch. Die Staatsregierung hat daher am 6. Dezember weitere Maßnahmen beschlossen, die u. a. auch die Schulen betreffen. Die wichtigsten Neuerungen haben wir in einem Informationsblatt für Sie zusammengefasst. Sie gelten zunächst von 9. bis 18. Dezember 2020.