Schulbetrieb vom 19.04. bis 25.04.2021
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Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,
die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Rottal-Inn beträgt aktuell 204,9 (Angaben des Robert Koch-Instituts, Datenstand 16.04.2021).
Im Landkreis Rottal-Inn gelten daher ab 19.04.2021 bis einschließlich 25.04.2021 folgende Regelungen:
Es findet
- in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht und
- an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
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Anmeldung für die offene Ganztagesschule
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Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,
ab sofort ist es wieder möglich, dass die Schüler, die in diesem Schuljahr für die offene Ganztagesschule gemeldet und derzeit den Präsenzunterricht/Notbetreuung besuchen, in die offene Ganztagesschule gehen.
Eine vorherige Anmeldung ist für die Planung dringend nötig.
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Informationen zu den Covid-19-Tests an den bayerischen Schulen
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 7. April beschlossen, die Corona-Schutzmaßnahmen an den Schulen weiter zu verstärken. Ziel ist es, das Ansteckungsrisiko in der Schule so gering wie nur möglich zu halten.
Ab Montag, 12. April gilt daher:
- Schülerinnen und Schüler dürfen nur dann am Präsenzunterricht bzw. an den Präsenztagen des Wechselunterrichts teilnehmen, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben.
- Dies gilt auch, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der Region unter 100 liegt.
- Ein negatives Testergebnis kann erbracht werden
> durch einen Selbsttest, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird
oder
> durch einen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde.
> Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten "Merkblatt Selbsttest" des Bayrischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 09.04.2021.
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