Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb an den bayerischen Schulen
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
in dieser Woche wird in Berlin vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrats die sog. „Notbremse“ auf den Weg gebracht.
Im neuen Infektionsschutzgesetz werden nun für ganz Deutschland Maßnahmen festgelegt, die ab 26. April 2021 bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 in der jeweiligen Region gelten.
Für den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern ändert sich dadurch vorerst nichts. Schon jetzt bestehen für den Unterrichtsbetrieb in Bayern Vorgaben, die strenger sind als die im neuen Infektionsschutzgesetz.
Da die Infektionszahlen in Bayern nach wie vor sehr hoch sind, gelten diese strengeren Regeln weiter. Das neue Infektionsschutzgesetz lässt das ausdrücklich zu.
Detailliertere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Anhang "Merkblatt (Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb an den bayerischen Schulen)".
Der zweite Anhang informiert Sie über den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen.
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Schulbetrieb vom 19.04. bis 25.04.2021
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Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,
die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Rottal-Inn beträgt aktuell 204,9 (Angaben des Robert Koch-Instituts, Datenstand 16.04.2021).
Im Landkreis Rottal-Inn gelten daher ab 19.04.2021 bis einschließlich 25.04.2021 folgende Regelungen:
Es findet
- in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht und
- an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Ihre Schulleitung
Anmeldung für die offene Ganztagesschule
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Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,
ab sofort ist es wieder möglich, dass die Schüler, die in diesem Schuljahr für die offene Ganztagesschule gemeldet und derzeit den Präsenzunterricht/Notbetreuung besuchen, in die offene Ganztagesschule gehen.
Eine vorherige Anmeldung ist für die Planung dringend nötig.
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