Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
auf Bundesebene wird derzeit das Infektionsschutzgesetz neu gefasst, das die Grundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen bildet. Über die aktuelle Situation möchten wir Sie kurz informieren.
Vor allem die regelmäßigen Testungen an den Schulen sorgen für ein hohes Schutzniveau an den Schulen. Wie es das neue Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorsieht, werden die Testungen daher in Bayern bis auf Weiteres fortgeführt.
Die PCR-Pooltests, die nun in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 aller Schularten stattfinden, sind dabei besonders wichtig: Sie erkennen Infektionen sehr früh und sehr zuverlässig.
Deswegen hat der Ministerrat beschlossen, dass die Maskenpflicht in den nächsten beiden Wochen schrittweise gelockert wird.
Konkret gilt:
- Ab Montag, 28. März entfällt die Maskenpflicht auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an allen Schularten, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Platz befinden. Voraussetzung ist auch hier, dass in den betreffenden Klassen PCR-Pooltestungen durchgeführt werden.
- Die Maskenpflicht am Platz entfällt auch bei schulischen Ganztagsangeboten und in der Mittagsbetreuung.
- Nach einer Infektion in einer Klasse greifen besondere Schutzmaßnahmen: In diesem Fall gilt die Maskenpflicht für fünf Unterrichtstage auch wieder am Platz, zudem werden zusätzliche Selbsttests durchgeführt.
- Die Schülerinnen und Schüler können selbstverständlich freiwillig auch am Sitzplatz weiterhin eine Maske tragen, wenn sie dies möchten.
Für die übrigen Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und alle anderen an den Schulen tätigen Personen bleibt es vorerst auch am Platz bei der Maskenpflicht.
Auf den sog. „Begegnungsflächen“ im Schulgebäude (z. B. auf den Gängen oder in den Treppenhäusern) gilt ebenfalls die Maskenpflicht vorerst weiterhin für alle.
Die genannten Regelungen gelten zunächst bis zum 2. April, wenn die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregelung ausläuft.
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Rahmen-Hygieneplan Februar 2022 (gültig ab 21.02.2022) - das Wichtigste in Kürze
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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
in der angehängten Kurzübersicht informieren wir Sie über die Änderungen im Rahmenhygieneplan zum 21.02.2022.
Bitte beachten Sie:
- Diese Kurzübersicht ersetzt nicht die maßgeblichen Detailregelungen im Rahmenhygieneplan (RHP) Schulen, auf die sich die → Verweise beziehen.
- Rahmenhygieneplan abrufbar unter www.km.bayern.de
- Passagen, in denen sich ggü. der letzten Fassung inhaltliche Änderungen ergeben haben, sind gelb hervorgehoben.
Ihre Schulleitung
Linie 6223 - Sperrung der B 588 nördlich von Reischach
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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
bitte beachten Sie den Ersatzfahrplan für die Buslinie 6223 Eggenfelden - Reischach - Neuötting - Altötting im Anhang.
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