Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb (Stand: 30.03.2022)
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch den Bund fallen ab dem 3. April viele der bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern weg, da es dafür künftig keine allgemeine Rechtsgrundlage mehr gibt. In einigen Bereichen – wie z. B. an den Schulen – sind jedoch sog. „Basisschutzmaßnahmen“ möglich, die in Bayern auch zur Anwendung kommen werden.
Vorab möchten wir Sie hiermit informieren, welche Änderungen sich bei den Schutzmaßnahmen an Schulen ab der kommenden Woche ergeben:
- Die Maskenpflicht endet im gesamten Schulgebäude ab dem 3. April 2022. Sowohl im Unterricht als auch auf den Begegnungsflächen und in Räumen, die von schulischen Ganztagesangeboten und der Mittagsbetreuung genutzt werden, muss dann keine Maske mehr getragen werden. Dies gilt für die Schülerinnen und Schüler, das schulische Personal sowie alle Besucherinnen und Besucher gleichermaßen.
- Als Teil des „Basisschutzes“ werden die schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler zunächst unverändert fortgesetzt; nach einem Infektionsfall in einer Klasse werden weiterhin zusätzliche Testungen durchgeführt. Wie bisher können auch externe Testungen durchgeführt werden, um den erforderlichen Testnachweis zu erbringen.
- Schließlich ist weiterhin für Besucherinnen und Besucher der Zutritt zum Schulgelände nur möglich, wenn ein gültiger Impf- bzw. Genesenennachweis bzw. ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden kann („3G“).
Bitte beachten Sie, dass wir das Tragen einer Maske in Innenräumen weiterhin allgemein empfehlen. Auch im Unterricht kann somit selbstverständlich freiwillig weiterhin eine Maske getragen werden. Ausdrücklich empfehlen wir das Tragen einer Maske vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) sowie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht. Auch in den Schulbussen ist die Maske ein wichtiges Element des Infektionsschutzes; im ÖPNV besteht weiterhin Maskenpflicht.
Darüber hinaus bleiben angesichts der weiterhin hohen Inzidenzen die grundlegenden Hygieneregeln von großer Bedeutung. Dazu gehört das regelmäßige Lüften der Klassenräume genauso wie beispielsweise das regelmäßige Händewaschen und das Einhalten der Husten- und Niesetikette.
Mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familie
Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
auf Bundesebene wird derzeit das Infektionsschutzgesetz neu gefasst, das die Grundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen bildet. Über die aktuelle Situation möchten wir Sie kurz informieren.
Vor allem die regelmäßigen Testungen an den Schulen sorgen für ein hohes Schutzniveau an den Schulen. Wie es das neue Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorsieht, werden die Testungen daher in Bayern bis auf Weiteres fortgeführt.
Die PCR-Pooltests, die nun in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 aller Schularten stattfinden, sind dabei besonders wichtig: Sie erkennen Infektionen sehr früh und sehr zuverlässig.
Deswegen hat der Ministerrat beschlossen, dass die Maskenpflicht in den nächsten beiden Wochen schrittweise gelockert wird.
Konkret gilt:
- Ab Montag, 28. März entfällt die Maskenpflicht auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an allen Schularten, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Platz befinden. Voraussetzung ist auch hier, dass in den betreffenden Klassen PCR-Pooltestungen durchgeführt werden.
- Die Maskenpflicht am Platz entfällt auch bei schulischen Ganztagsangeboten und in der Mittagsbetreuung.
- Nach einer Infektion in einer Klasse greifen besondere Schutzmaßnahmen: In diesem Fall gilt die Maskenpflicht für fünf Unterrichtstage auch wieder am Platz, zudem werden zusätzliche Selbsttests durchgeführt.
- Die Schülerinnen und Schüler können selbstverständlich freiwillig auch am Sitzplatz weiterhin eine Maske tragen, wenn sie dies möchten.
Für die übrigen Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und alle anderen an den Schulen tätigen Personen bleibt es vorerst auch am Platz bei der Maskenpflicht.
Auf den sog. „Begegnungsflächen“ im Schulgebäude (z. B. auf den Gängen oder in den Treppenhäusern) gilt ebenfalls die Maskenpflicht vorerst weiterhin für alle.
Die genannten Regelungen gelten zunächst bis zum 2. April, wenn die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregelung ausläuft.
Ihre Schulleitung
Rahmen-Hygieneplan Februar 2022 (gültig ab 21.02.2022) - das Wichtigste in Kürze
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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
in der angehängten Kurzübersicht informieren wir Sie über die Änderungen im Rahmenhygieneplan zum 21.02.2022.
Bitte beachten Sie:
- Diese Kurzübersicht ersetzt nicht die maßgeblichen Detailregelungen im Rahmenhygieneplan (RHP) Schulen, auf die sich die → Verweise beziehen.
- Rahmenhygieneplan abrufbar unter www.km.bayern.de
- Passagen, in denen sich ggü. der letzten Fassung inhaltliche Änderungen ergeben haben, sind gelb hervorgehoben.
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