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Umgang mit Infektionsfällen an Schulen (Stand: 01.02.2022)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

an den Schulen in Bayern bestehen durch Masken, regelmäßige Testungen und die Hygienevorgaben des Rahmenhygieneplans umfangreiche Schutzmaßnahmen.

Aufgrund des hohen Schutzniveaus wurde das Vorgehen bei Infektionsfällen an Schulen weiter vereinfacht. Hierüber möchten wir Sie im Anhang kurz informieren.

Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Anhang:
Download this file (Elterninformation-1.pdf)Elterninformation-1.pdf612 kB02-02-2022 14:08

Aktuelle Quarantäneregeln an Schulen (Stand: 20.01.2022)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

kürzlich wurden die Quarantäneregeln wegen der neuen Omikron-Variante bundesweit angepasst. In Abstimmung mit dem bayerischen Gesundheitsministerium gelten deswegen nun auch für die Schulen in Bayern neue Vorgaben, über die wir Sie hiermit informieren möchten. Ziel ist weiterhin so viel Schutz wie nötig – bei so wenig Einschränkungen wie möglich.

Im Anhang finden Sie ein Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, dem Sie die neuen Vorgaben entnehmen können.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

Ihre Schulleitung

Anhang:
Download this file (3_Informationsschreiben für Eltern.pdf)3_Informationsschreiben für Eltern.pdf441 kB25-01-2022 14:35

Information zum Unterrichtsbetrieb im Januar 2022 (Stand: 05.01.2022)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die letzten Wochen und Monate des alten Jahres haben gezeigt: die Corona-Schutzkonzepte an unseren Schulen wirken. So kann auch bei erhöhten Inzidenzwerten Präsenzunterricht stattfinden.

Aktuell breitet sich auch in Bayern die neue Omikron-Variante des Corona-Virus aus. Vorsorglich stärken wir daher den Infektionsschutz an den Schulen zum neuen Jahr noch einmalum den Präsenzunterricht noch sicherer zu machen.

Ab Montag, den 10. Januar 2022 dürfen daher alle Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht nur besuchen, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. Dies gilt somit auch für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler. Denn auch geimpfte oder genesene Personen können im Fall einer Infektion (auch wenn sie selbst keine Symptome zeigen) andere anstecken.

Die bekannten Testmöglichkeiten (Testungen in der Schule unter Aufsicht bzw. externe Test-
nachweise) stehen unverändert weiter zur Verfügung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.

Ihre Schulleitung

Coronabedingte Zusatzfahrten bis Ostern

Einsatz von Verstärker- und Zusatzbussen im Landkreis verlängert.

Aufgrund der Corona Pandemie werden seit dem Schulbeginn im September 2021 auf einigen öffentlichen Linien im Landkreis Rottal-Inn Zusatzbusse eingesetzt, um die Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr zu erhöhen und so die Fahrgäste zu entzerren. Der Freistaat Bayern fördert solche zusätzlichen Busse mit bis zu einhundert Prozent der Kosten.

Das Förderprogramm des Freistaats, das ursprünglich bis zu den Weihnachtsferien 2021 angelegt war, wurde vor kurzem bis zu den Osterferien 2022 verlängert. „Da die Sicherheit der Fahrgäste oberste Priorität hat, haben wir uns dazu entschlossen, das Angebot des Freistaats anzunehmen und die coronabedingten Zusatzfahrten im Landkreis entsprechend auch im nächsten Jahr anzubieten“, so Landrat Michael Fahmüller.

Nun wurden die Verträge mit den Verkehrsunternehmen angepasst, sodass eine Bedienung der derzeitigen Zusatzfahrten bis Ostern auch tatsächlich gesichert ist.
Welche Fahrten dies betrifft, finden Sie auf der Landkreishomepage unter www.rottal-inn.de/oepnv im Bereich der Linienübersicht.

Das Landratsamt Rottal-Inn weist in diesem Zusammenhang auf die nach wie vor im ÖPNV geltende Maskenpflicht sowie die 3G-Regelung hin. Die aktuell geltenden Regelungen für den Öffentlichen Personennahverkehr können Sie jederzeit auf der Webseite des Landkreises einsehen.

Landratsamt Rottal-Inn
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Sperrung B 20 zwischen Eggenfelden und Malgersdorf - Linie 6218

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,

ab 3.1.2022 wird ein Teilstück der B 20 zwischen Eggenfelden und Malgersdorf gesperrt. Die Sperrung wird noch über die Ferien hinaus andauern und einige Änderungen im Schülerverkehr der Linie 6218 notwendig machen. So fährt der Bus z. B. morgens an manchen Haltestellen deutlich früher ab als sonst. Näheres ist der beiliegenden Pressemitteilung sowie dem Ersatzfahrplan zu entnehmen.

 Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihre Schulleitung

Anhang:
Download this file (Ersatzfahrplan Linie 6218 B20.pdf)Ersatzfahrplan Linie 6218 B20.pdf172 kB22-12-2021 15:28
Download this file (2021 12 21 Sperrung B20.pdf)2021 12 21 Sperrung B20.pdf109 kB22-12-2021 15:27

Reise in die wunderbare Welt der Bücher

In diesem Jahr ließen es sich die 6. Klassen der Wirtschafts-Mittelschule Eggenfelden nicht nehmen, Ihr Können zu präsentieren und einen Schulsieger beim Vorlesewettbewerb zu küren.

Bereits im Vorfeld hatten sich insgesamt vier Schüler durchgesetzt, um ihre Klasse beim Schulentscheid zu vertreten.

Der Wettbewerb startete zunächst mit den Texten, die die Schüler selbst ausgewählt hatten. In einer zweiten Runde lasen die Sechstklässler dann aus einem unbekannten Buch vor: Die Schule der magischen Tiere entführte die Kinder sowie die Jury in eine Welt der sprechenden Tiere und Freunde fürs Leben.

Da alle vier Schüler außerordentliches Talent gezeigt und auch bei der Auswahl ihrer Bücher viel Geschick bewiesen hätten, sei die Wahl eines Siegers besonders schwer gefallen, so Schulleiterin Susanne Hecht, bei der Verkündung des Urteils.

In dem Kopf-an-Kopf-Rennen hatte in den Augen der Jury, zu der neben der Schulleiterin auch die Elternbeiratsvorsitzende Melanie Stern sowie Doris Seibold von der Buchhandlung Böhm gehörten, Magdalena Bauer die Nase vorn.

Magdalena hat nun die Möglichkeit, in der nächsten Runde des bundesweiten Vorlesewettbewerbes an Stadt- und Kreisentscheiden teilzunehmen.

Die Teilnehmer am Vorlesewettbewerb mit der Jury und den Klassenleitern der beiden 6. Klassen

Aktuelle Information: 3G auf dem gesamten Schulgelände

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

um den Infektionsschutz an unseren Schulen weiter zu stärken, gilt dort ab sofort die „3G-Regel“.

Für Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bedeutet das: Sie dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind – ganz gleich, ob Sie zum Beispiel nur kurz etwas an der Schule abgeben wollen oder ein Beratungsgespräch mit einer Lehrkraft, der Beratungslehrkraft oder der Schulpsychologin bzw. dem Schulpsychologen vereinbart haben.

Die Schulen sind rechtlich verpflichtet, den Zugang zum Schulgelände und den erforderlichen 3G-Nachweis zu kontrollieren.

Um sie bei dieser Aufgabe zu entlasten und zu unterstützen, bitten wir Sie dringend um Berücksichtigung der folgenden Punkte:

  • Bitte betreten Sie das Schulgelände nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen!
  • Falls Sie Ihr Kind – beispielsweise bei jüngeren Schülerinnen und Schülern – zur Schule bringen: Bitte begleiten Sie es bei Unterrichtsbeginn maximal bis zum Eingang des Schulgeländes, nicht aber bis zum Schulgebäude und holen Sie es nach Unterrichtsschluss auch außerhalb des Schulgeländes wieder ab.
  • Sofern ein Schulbesuch dringend erforderlich ist, melden Sie Ihren Besuch bitte möglichst vorher gegenüber der Schule an.
  • Führen Sie in einem solchen Fall bitte einen entsprechenden 3G-Nachweis mit. So-fern Sie keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, müssen Sie über einen aktuellen Testnachweis (max. 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test) verfügen.
  • An den Schulen kann für externe Personen kein Test unter Aufsicht durchgeführt werden!

Vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Beitrag die Schulen unterstützen!

Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Rahmen-Hygieneplan November 2021 (gültig ab 11.11.2021) – das Wichtigste in Kürze

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Bitte beachten Sie:

  • Die Kurzübersicht im Anhang ersetzt nicht die maßgeblichen Detailregelungen im
    Rahmenhygieneplan (RHP) Schulen, auf die sich die → Verweise beziehen.
  • Rahmenhygieneplan abrufbar unter www.km.bayern.de
  • Passagen, in denen sich gegenüber der letzten Fassung inhaltliche Änderungen
    ergeben haben, sind gelb hervorgehoben.

Das beigefügte Merkblatt informiert Sie über den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
bei Kindern und Jugendlichen in Schulen (Stand: 11.11.2021).

Ihre Schulfamilie

Anhang:
Download this file (Merkblatt.pdf)Merkblatt.pdf520 kB15-11-2021 15:41
Download this file (Kurzübersicht_RHP.pdf)Kurzübersicht_RHP.pdf388 kB15-11-2021 15:41

Erweiterte Maskenpflicht nach den Allerheiligenferien und zusätzliche Testungen nach bestätigten Infektionsfällen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigeten,

wie Sie aus den Medien entnehmen können, steigen die Zahlen der Coronainfizierten rasant an.

Wir möchten Sie daher über die aktuellen Maßnahmen durch das Kultusministerium Informieren.

1. Erweiterte Maskenpflicht im Unterricht nach den Allerheiligenferien

Laut Beschluss des Ministerrats gilt an den Schulen in Bayern ab Montag, 8. November auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird. Ziel dieser erweiterten Maskenpflicht ist es, einen zusätzlichen Sicherheits-puffer zu schaffen und den Eintrag von Infektionen aus dem privaten Be-reich in die Schulen zu minimieren.

Die erweiterte Maskenpflicht gilt
ab der Jahrgangsstufe 5 für die ersten beiden Unterrichtswochen nach den Ferien (08.-19.11.2021).
Wie schon zu Beginn des Schuljahres 2021/22 umfasst die erweiterte Maskenpflicht in den genannten Zeiträumen alle geschlossenen Räume, Begegnungsflächen im Schulgebäude und die Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung.
Unverändert haben Lehrkräfte, alle an der Schule tätigen bzw. anwesenden Personen sowie Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) zu tragen. 
Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) muss weiterhin keine Maske ge-tragen werden.

Wegfall der Maskenpflicht im Unterricht ab dem 4. Oktober 2021 u. a.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

ab dem heutigen Montag haben sich einige Änderungen für den Unterricht ergeben, über die wir Sie kurz informieren möchten. 

1. Maskenpflicht im Schulgebäude

Die Maskenpflicht entfällt im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler so-wie für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen. Ansonsten besteht – wie bisher – im Inneren des Schulgebäudes außer-halb des Unterrichts (z. B. auf den Gängen und im Treppenhaus) Maskenpflicht. Im Außenbereich der Schule (z. B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden. Wenn jemand trotzdem freiwillig eine Maske tragen möchte, ist dies selbstverständlich möglich.

2. Sportunterricht
Wie bisher kann Sportunterricht ohne Maske durchgeführt werden; die bisherige Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bzw. eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) im Innenbereich entfällt jetzt.
Danach gilt im Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) insbesondere:
* Eine Sportausübung findet im Freien wie im Innenbereich ohne MNB/MNS statt.
* Sofern es die Witterungsbedingungen erlauben, ist eine sportliche Betätigung im Freien weiterhin zu bevorzugen.
* Es wird empfohlen, auf das Abstandsgebot unter allen Beteiligten so-weit möglich zu achten. Hierfür sollen die durch die Sportstätten und Fachlehrpläne Sport gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten auch zu einer Sportausübung ohne Körperkontakt nach Möglichkeit zielgerichtet genutzt werden, sofern nicht zwingende pädagogische Gründe dies er-fordern, z. B. im Rahmen der Hilfestellung. Sportarten, bei denen kurzfristig Mindestabstände nicht eingehalten werden können, sind dennoch grundsätzlich durchführbar.
* In Sporthallen ist bei Klassenwechsel und in den Pausen weiterhin für einen ausreichenden Frischluftaustausch zu sorgen.

Diese Maßnahmen dienen insbesondere dazu, um bei einem Infektionsfall in einer Klasse umfassendere Quarantäneanordnungen durch das zuständige Gesundheitsamt zu vermeiden.

3. Unterricht im Gesang und Blasinstrument
Beim Unterricht im Gesang und Blasinstrument erfolgt eine Annäherung an die Regelungen im Bereich der Laienmusik. Maskenpflicht besteht auch hier nicht mehr; grundsätzlich ist bei entsprechender Witterung der Unterricht im Freien zu bevorzugen. Die bisherigen erweiterten Mindestabstände von zwei bzw. drei Metern entfallen jetzt. Die Regelungen zum Lüften bleiben bis auf Weiteres bestehen.
Dennoch wird darum gebeten, bei Unterricht im Gesang und Blasinstrument aufgrund der damit verbundenen Aerosolbildung möglichst große Ab-stände zwischen den Schülerinnen und Schülern zu wahren. Wo möglich, sollten große Räumlichkeiten genutzt werden.

Ihre Schulleitung

Kurzübersicht Rahmenhygieneplan (gültig ab 23.09.2021)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,

im Anhang finden Sie den aktuell gültigen Hygieneplan in einer Kurzfassung.

Bitte beachten Sie:

  • Diese Kurzübersicht ersetzt nicht die maßgeblichen Detailregelungen im Rahmenhygieneplan (RHP) Schulen, auf die sich die → Verweise beziehen.
  • Rahmenhygieneplan abrufbar unter www.km.bayern.de
  • Passagen, in denen sich gegenüber der letzten Fassung inhaltliche Änderungen ergeben haben, sind gelb hervorgehoben.

Liebe Grüße

Ihre Schulleitung

Das neue Schuljahr 2021/22 steht in den Startblöcken

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das neue Schuljahr steht in den Startblöcken und ich hoffe, Sie und Ihre Familien konnten den Alltag in den Sommerferien ein wenig hinter sich lassen.

Für den das neue Schuljahr treten Neuerungen im Bezug auf den Corona-Virus in Kraft, über die wir im Anhang informieren möchten.

Ich wünsche Ihnen und vor allem Ihren Kindern ein möglichst normales und erfolgreiches Schuljahr 2021/22.

Susanne Hecht (Rektorin)

Anhang:
Download this file (M an Eltern_Start in das Schuljahr 2021 22_R.pdf)M an Eltern_Start in das Schuljahr 2021 22_R.pdf298 kB12-09-2021 11:08

Schulleitung

Rektorin: 
   Susanne Hecht

Konrektor:
 
  Michael Eder

Adresse

Wirtschafts-Mittelschule Eggenfelden

Schulstraße 5
84307 Eggenfelden

Tel.: 08721 2004
Mail: verwaltung[at]mittelschule-eggenfelden.de

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