Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 7. April beschlossen, die Corona-Schutzmaßnahmen an den Schulen weiter zu verstärken. Ziel ist es, das Ansteckungsrisiko in der Schule so gering wie nur möglich zu halten.
Ab Montag, 12. April gilt daher:
- Schülerinnen und Schüler dürfen nur dann am Präsenzunterricht bzw. an den Präsenztagen des Wechselunterrichts teilnehmen, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben.
- Dies gilt auch, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der Region unter 100 liegt.
- Ein negatives Testergebnis kann erbracht werden
> durch einen Selbsttest, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird
oder
> durch einen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde.
> Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten "Merkblatt Selbsttest" des Bayrischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 09.04.2021.
Ihre Schulleitung