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Die Beförderung der Schüler/Innen zu den weiterführenden Schulen erfolgt in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Zug und öffentliche Linienbusse). Das Landratsamt stellt den Schüler/Innen bis einschl. der 10. Klasse dafür die Fahrkarten zur Verfügung. Die Fahrkarten sind auch an schulfreien Tagen gültig. Schüler/Innen ab der 11. Klasse und Berufsschüler/Innen kaufen sich die Fahrkarten selber und haben ggf. einen Erstattungsanspruch. Der Antrag hierzu ist beim Landratsamt zu stellen.


Netzticket:
Mit diesem Logo wird die Fahrkarte zum Netzticket. Damit gilt die Fahrkarte nicht nur auf der eingetragenen Strecke, sondern an Schultagen ab 13 Uhr und an allen anderen Tagen (auch im August) ab 9 Uhr in allen öffentlichen Bussen und Zügen im ganzen Landkreis. Die Schüler/Innen können also nach dem Unterricht mit einer anderen Linie als morgens fahren: z. B. zu einer Freundin / einem Freund, zu Oma / Opa oder zu einem getrennt lebenden Elternteil.

Fahrkarten der VGRI (mit Wertmarken): Die Fahrkarten, die das Landratsamt bei der VGRI bestellt, bestehen aus zwei Teilen: eine Berechtigungskarte, die mit Foto und Unterschrift versehen werden muss, und 11 Wertmarken. Diese Wertmarken sind die eigentlichen Schülermonatskarten. Daher müssen diese Wertmarken zuverlässig am 1. jeden Monats auf die Berechtigungskarte aufgeklebt werden. Erst dadurch ist die Fahrkarte im Verbund mit Unterschrift und Foto in dem Monat wieder gültig.

Fahrkarte vergessen: Die Fahrer sind verpflichtet, die Fahrkarten der Fahrgäste beim Einsteigen zu kontrollieren bzw. Fahrkarten an diejenigen zu verkaufen, die noch keine haben. Daher müssen die Kinder die gültige Fahrkarte beim Einsteigen in den Bus unaufgefordert vorzeigen. Sollte ein Kind seine Fahrkarte ausnahmsweise mal vergessen haben, müsste der Fahrer eigentlich den Fahrpreis verlangen. In der Regel wird das beim ersten Mal noch kein Fahrer machen. Passiert dies aber öfter, ist der Fahrer durchaus berechtigt, das Kind nur nach dem Kauf einer Fahrkarte mitzunehmen.

Fahrkarte verloren: Für verlorengegangene Fahrkarten kann das Landratsamt keinen Ersatz gewähren. Kinder, die eine Fahrkarte der VGRI verloren haben (entweder Berechtigungskarte oder Wertmarken oder beides) können im Sekretariat ihrer Schule einen Antrag auf Ersatzkarte abholen. Für Fahrkarten anderer Unternehmer bitte direkt an diesen Unternehmer wenden. Ersatzfahrkarten sind kostenpflichtig. Noch vorhandene Teile einer VGRI-Karte (Berechtigungskarte oder Wertmarken) sind abzugeben.

Rückgabe der Fahrkarte bei Umzug, Schulwechsel sowie Beendigung des Schulbesuchs während des Schuljahres: Der Landkreis gibt für die Fahrkarten sehr viel Geld aus. Um unnötige Kosten zu vermeiden, müssen die Fahrkarten (bei VGRI-Karten auch die Wertmarken), die nicht mehr benötigt werden, unverzüglich über die Schule an das Landratsamt zurückgegeben werden. Kosten, die dem Landkreis bei verspäteter Rückgabe entstehen, können den Eltern bzw. Sorgeberechtigten in Rechnung gestellt werden.

Stehplätze: Bei öffentlichen Linien sind vom Gesetz her Stehplätze zulässig. Das Landratsamt kann hier also nur tätig werden, wenn die zugelassenen Sitz- und Stehplätze überschritten werden. Die genaue Anzahl ist dabei von Bus zu Bus unterschiedlich und meist im Einstiegsbereich ersichtlich. Das Gesetz besagt hinsichtlich der Sicherheit der Fahrgäste weiter, dass ein Linienbus nur mit max. 60 km/h fahren darf, sobald ein Fahrgast steht.
überfüllte Busse?: Das Landratsamt führt immer wieder Buskontrollen durch, teilweise auch in Begleitung der Polizei. Dabei wurden in der Vergangenheit keine Überschreitungen der zugelassenen Sitz- und Stehplätze festgestellt. Der Eindruck eines überfüllten Busses entsteht häufig dadurch, dass die Kinder im Bus nicht bis nach hinten aufrücken, weil sie z. B. gleich im Bereich der hinteren Bustür oder bei einem Freund / einer Freundin stehen bleiben. Teilweise wurde auch festgestellt, dass im hinteren Bereich sogar noch Sitzplätze frei waren, während die Kinder in den Einstiegsbereichen dicht gedrängt standen. Das Landratsamt geht aber selbstverständlich dennoch allen Beschwerden nach.

Richtiges Verhalten beim Fahren mit dem Zug oder Bus: o beim Einfahren des Zuges oder Busses vom Rand zurückbleiben (bzw. falls vorhanden hinter die Haltelinie treten) und nicht drängeln o vor dem Einsteigen erst aussteigen lassen o vor dem Einsteigen in den Bus Schultasche und Fahrkarte in die Hand nehmen. Im Fall eines Stehplatzes die Tasche zwischen den Füßen abstellen und an den Haltevorrichtungen festhalten o jeden Sitzplatz, aber auch nur einen Sitzplatz besetzen o im Bus gut nach hinten aufrücken

Verweis auf andere Fahrtmöglichkeiten – Verteilerproblem: Auf vielen Strecken reicht die Kapazität eines Busses nicht aus, um alle Schüler/Innen gleichzeitig zu befördern. Daher fahren entweder mehrere Busse, oder aber es fährt ein Bus nach der normalen Fahrt noch einmal zurück und bedient die Tour (oder einen Teil) noch einmal (sog. Nachläufer). Ohne diese Nachläufer wäre die Beförderung aller Schüler/ Innen oft nicht durchzuführen, da bei vielen Unternehmen morgens (und z. T. auch mittags) keine zusätzlichen Busse bzw. Fahrer mehr verfügbar sind und dadurch ein Bus zwei Mal fahren muss. Gibt es auf einer Linie mehrere Busse zu unterschiedlichen Zeiten, so sollen sich die Fahrgäste entsprechend aufteilen. Im Normalfall funktioniert das auch meist recht gut. Klappt das aber nicht, weil z. B. alle Kinder mit dem ersten Bus fahren möchten und dieser nicht ausreichend Kapazität bietet, so kann der Fahrer auf den späteren Bus verweisen.

zusätzlicher Bus bei früherem Unterrichtsende?: Ein Busunternehmer muss für diejenigen Fahrgäste, die in der Regel um eine gewisse Uhrzeit mitfahren, genügend Platz zur Verfügung stellen (natürlich mit etwas Luft nach oben). Wenn aber für ihn unvorhersehbar viel mehr Fahrgäste mitfahren möchten (weil z. B. der Unterricht an einer Schule außerplanmäßig für alle Klassen um 12.15 Uhr endet), kann es schon vorkommen, dass nicht alle Kinder im Bus Platz haben. Der Fahrer ist dann berechtigt, Fahrgäste auf die nächste Fahrt zu verweisen, da eine Wartezeit von 45 – 60 min. zumutbar ist. Es ist auch nicht möglich, den späteren Bus früher fahren zu lassen, um dann hier zwei Busse im Einsatz zu haben. Selbst wenn alle Schüler/Innen aller Schulen eines Ortes früher aus hätten (was äußerst selten vorkommen dürfte), ist der Unternehmer verpflichtet, sich an den Fahrplan zu halten und auch die spätere Fahrt durchzuführen. Denn die öffentlichen Linien sind nicht nur zur Schülerbeförderung gedacht, sondern auch für andere Fahrgäste wie z. B. Berufstätige. Wenn auch der Großteil der Fahrgäste die Schüler/Innen sind, so müssen sich auch die anderen Fahrgäste auf den Fahrplan verlassen können. Viele Unternehmer können auch nicht kurzfristig einen zusätzlichen Bus zur Verfügung stellen, da dieser unter Umständen anderweitig im Einsatz ist oder aber der Fahrer noch nicht zur Verfügung steht.

Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung: Alle Busse, die zur Personenbeförderung eingesetzt werden, müssen alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung. Darüber hinaus sind noch Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben und zwar ab einem Alter der Busse von 1-3 Jahren jeweils 6 Monate nach der Hauptuntersuchung und darüber hinaus jeweils 3, 6 und 9 Monate nach der Hauptuntersuchung. Die Busse werden also ab einem Alter von 3 Jahren vierteljährlich auf ihre Sicherheit überprüft.

herausgegeben im September 2019 Infos zum ÖPNV bzw. zur Schülerbeförderung unter: www.rottal-inn.de / ÖPNV bzw. Bürgerservice & Formulare / Straße und Verkehr

 

 

Schulleitung

Rektorin: 
   Susanne Hecht

Konrektor:
 
  Michael Eder

Adresse

Wirtschafts-Mittelschule Eggenfelden

Schulstraße 5
84307 Eggenfelden

Tel.: 08721 2004
Mail: verwaltung[at]mittelschule-eggenfelden.de

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