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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigeten,

wie Sie aus den Medien entnehmen können, steigen die Zahlen der Coronainfizierten rasant an.

Wir möchten Sie daher über die aktuellen Maßnahmen durch das Kultusministerium Informieren.

1. Erweiterte Maskenpflicht im Unterricht nach den Allerheiligenferien

Laut Beschluss des Ministerrats gilt an den Schulen in Bayern ab Montag, 8. November auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird. Ziel dieser erweiterten Maskenpflicht ist es, einen zusätzlichen Sicherheits-puffer zu schaffen und den Eintrag von Infektionen aus dem privaten Be-reich in die Schulen zu minimieren.

Die erweiterte Maskenpflicht gilt
ab der Jahrgangsstufe 5 für die ersten beiden Unterrichtswochen nach den Ferien (08.-19.11.2021).
Wie schon zu Beginn des Schuljahres 2021/22 umfasst die erweiterte Maskenpflicht in den genannten Zeiträumen alle geschlossenen Räume, Begegnungsflächen im Schulgebäude und die Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung.
Unverändert haben Lehrkräfte, alle an der Schule tätigen bzw. anwesenden Personen sowie Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) zu tragen. 
Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) muss weiterhin keine Maske ge-tragen werden.

2. Fachunterricht in Sport; Blasinstrument, Gesang

Für den Fachunterricht in Sport bzw. Blasinstrument und Gesang gelten folgende Vorgaben für die Dauer der erweiterten Maskenpflicht (vgl. oben):

Sport: Sportunterricht findet auch während der o. g. Zeiträume nach den Allerheiligenferien ohne Maske statt, auf einen möglichst großen Abstand ist zu achten. Die durch die Fachlehrpläne Sport gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten einer Sportausübung ohne Körper-kontakt und mit möglichst großem Abstand sind zielgerichtet auszuschöpfen, sofern nicht zwingende pädagogische Gründe dies erfordern, z. B. im Rahmen der Hilfestellung. Schwimmunterricht kann auch im Innenbereich stattfinden.

Blasinstrument und Gesang: Besondere Beschränkungen bestehen nicht; es ist jedoch darauf zu achten, beim Unterricht im Gesang und Blasinstrument aufgrund der damit verbundenen Aerosolbildung ebenfalls möglichst große Abstände zwischen den Schülerinnen und Schülern zu wahren. Wo möglich, sollten große Räumlichkeiten genutzt werden. Auch das Singen eines kurzen Liedes im Klassenverband (z. B. Geburtstagslied in der Grundschule) ist während der Zeit der erweiterten Maskenpflicht ohne Mindestabstand möglich, sofern Masken getragen und die räumlichen Gegebenheiten ausgeschöpft werden.

3. Intensivierte Testungen nach bestätigtem Infektionsfall in einer Klasse

Der Ministerrat hat in seiner Sondersitzung ferner beschlossen, dass die Testungen nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse nochmals intensiviert werden. Für die Dauer einer Woche, nachdem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen in einem solchen Fall an allen Schularten an allen Unterrichtstagen negative Testnachweise erbracht werden bzw. vorliegen.
Konkret bedeutet dies:

An den Schulen, an denen Selbsttests stattfinden, wird eine Woche lang an jedem Unterrichtstag per Selbsttest getestet.

Ihre Schulleitung

Schulleitung

Rektorin: 
   Susanne Hecht

Konrektor:
 
  Michael Eder

Adresse

Wirtschafts-Mittelschule Eggenfelden

Schulstraße 5
84307 Eggenfelden

Tel.: 08721 2004
Mail: verwaltung[at]mittelschule-eggenfelden.de

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