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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

ab dem heutigen Montag haben sich einige Änderungen für den Unterricht ergeben, über die wir Sie kurz informieren möchten. 

1. Maskenpflicht im Schulgebäude

Die Maskenpflicht entfällt im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler so-wie für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen. Ansonsten besteht – wie bisher – im Inneren des Schulgebäudes außer-halb des Unterrichts (z. B. auf den Gängen und im Treppenhaus) Maskenpflicht. Im Außenbereich der Schule (z. B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden. Wenn jemand trotzdem freiwillig eine Maske tragen möchte, ist dies selbstverständlich möglich.

2. Sportunterricht
Wie bisher kann Sportunterricht ohne Maske durchgeführt werden; die bisherige Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bzw. eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) im Innenbereich entfällt jetzt.
Danach gilt im Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) insbesondere:
* Eine Sportausübung findet im Freien wie im Innenbereich ohne MNB/MNS statt.
* Sofern es die Witterungsbedingungen erlauben, ist eine sportliche Betätigung im Freien weiterhin zu bevorzugen.
* Es wird empfohlen, auf das Abstandsgebot unter allen Beteiligten so-weit möglich zu achten. Hierfür sollen die durch die Sportstätten und Fachlehrpläne Sport gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten auch zu einer Sportausübung ohne Körperkontakt nach Möglichkeit zielgerichtet genutzt werden, sofern nicht zwingende pädagogische Gründe dies er-fordern, z. B. im Rahmen der Hilfestellung. Sportarten, bei denen kurzfristig Mindestabstände nicht eingehalten werden können, sind dennoch grundsätzlich durchführbar.
* In Sporthallen ist bei Klassenwechsel und in den Pausen weiterhin für einen ausreichenden Frischluftaustausch zu sorgen.

Diese Maßnahmen dienen insbesondere dazu, um bei einem Infektionsfall in einer Klasse umfassendere Quarantäneanordnungen durch das zuständige Gesundheitsamt zu vermeiden.

3. Unterricht im Gesang und Blasinstrument
Beim Unterricht im Gesang und Blasinstrument erfolgt eine Annäherung an die Regelungen im Bereich der Laienmusik. Maskenpflicht besteht auch hier nicht mehr; grundsätzlich ist bei entsprechender Witterung der Unterricht im Freien zu bevorzugen. Die bisherigen erweiterten Mindestabstände von zwei bzw. drei Metern entfallen jetzt. Die Regelungen zum Lüften bleiben bis auf Weiteres bestehen.
Dennoch wird darum gebeten, bei Unterricht im Gesang und Blasinstrument aufgrund der damit verbundenen Aerosolbildung möglichst große Ab-stände zwischen den Schülerinnen und Schülern zu wahren. Wo möglich, sollten große Räumlichkeiten genutzt werden.

Ihre Schulleitung

Schulleitung

Rektorin: 
   Susanne Hecht

Konrektor:
 
  Michael Eder

Adresse

Wirtschafts-Mittelschule Eggenfelden

Schulstraße 5
84307 Eggenfelden

Tel.: 08721 2004
Mail: verwaltung[at]mittelschule-eggenfelden.de

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